Scheidungskosten
Eine Scheidung kann eine teure Angelegenheit werden. Neben Anwalt- und Gerichtskosten kommen u.U. noch laufende Kosten wie Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die Kinder hinzu.
Einen ersten Überblick über die unmittelbar mit der Scheidung verbundenen Kosten erhalten Sie hier - und über unseren Kostenrechner.
Die Gebühren, die das Gericht einfordert und die Sie an Ihren Anwalt leisten müssen, sind gesetzlich festgelegt. Jeder Anwalt ist von Gesetz her verpflichtet, sich an gesetzlich festgesetzten Gebühren zu halten. Ein wesentlicher Bestandteil der Gerichts- und Anwaltskosten ist der Streitwert.
Streitwert einer Scheidung
Bei einem Rechtsstreit macht eine Partei Ansprüche gegen die andere Partei geltend. Der Geldwert dieser Ansprüche wird Steitwert genannt. Geht es bei einem Gerichtsverfahren um schnödes Geld - etwa eine ausstehende Zahlung - ist die Bemessung des Geld- oder Steitwertes einfach. In diesem Fall handelt es sich beim Streitwert um den strittigen Betrag. Bei einer Scheidung dagegen ist der Steitwert nicht so einfach zu benennen.
Der Gesetzgeber hat sich viel Mühe gemacht, den Steitwert einer Scheidung finanziell zu bestimmen:
Bei Scheidungsverfahren ist das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragseinreichung, mindestens aber ein Betrag von 2000 EUR zugrunde zu legen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf diese drei Monate aufzuteilen und hinzuzurechnen. Hier muss berücksichtigt werden, dass bei Ehesachen häufig über weitere, sog. Folgesachen wie das Sorgerecht oder der Umgang mit den Kindern verhandelt und entschieden wird. Hierzu geht das Gesetz von einem Streitwert von 900 EUR aus.
bei Kindschaftssachen (z.B. Vaterschaftsfeststellung) beträgt der Streitwert 2000 EUR.
Bei Unterhaltssachen (auch im Zusammenhang mit einer Ehesache oder einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren) wird vom geforderten Betrag für die ersten 12 Monate nach Einreichung der Klage, höchstens aber vom Gesamtbetrag der geforderten Leistung ausgegangen. Beispiel: gefordert ist eine Unterhaltsrente von 500 EUR, der Streitwert beträgt damit 6000 EUR. Es werden Unterhaltsrückstände von 4000 EUR eingefordert, der Streitwert beträgt damit 4000 EUR.
Kosten einer Scheidung
Ausgehend vom Steitwert werden die Kosten des Verfahrens (in diesem Fall: der Scheidung) berechnet. Die Kosten teilen sich – im Wesentlichen – auf Anwalts- und Gerichtskosten auf. Bei der Berechnung müssen zahlreiche Gesetze berücksichtigt werden. So gibt es u.A. das "Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen", welches hier Anwendung findet. Besondere Aufmerksamkeit verlangen die Paragraphen:
- § 3 FamGKG Höhe der Kosten
- § 33 FamGKG Grundsatz
- § 34 FamGKG Zeitpunkt der Wertberechnung
- § 43 FamGKG Ehesachen
- § 50 FamGKG Versorgungsausgleichssachen
- § 53 FamGKG Angabe des Werts
Gerichtskosten einer Scheidung
Die Gerichtskosten werden durch das Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Das Gerichtskostengesetz bestimmt die Berechnung und die Höhe der für die Tätigkeit des Gerichts anfallenden Gebühren (Gerichtsgebühren) und die Kosten der Auslagen (gerichtliche Auslagen).
Anwaltskosten einer Scheidung
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, der durch das Gericht für das Ehescheidungsverfahren festgesetzt wird. Es entstehen grundsätzlich eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Die Höhe ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Sie ist geregelt in den §§ 22,13 (RVG) Rechtsanwaltvergütungsgesetz.