Erbe und Schenkung
Ein notarielles Testament gewährleistet Rechtswirksamkeit, gibt Ihren Willen sicher wieder und vermeidet Streit. Eine Beratung kann zudem Aspekte berücksichtigen, an die Sie möglicherweise noch gar nicht gedacht haben oder Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen, insbesondere bei bedürftigen Erben (sog. Behindertentestament). Da ein notarielles Testament den Erbschein ersetzt, relativieren sich auch die Beurkundungskosten, da ein kostspieliges Erbscheinsverfahren vermieden wird. Außerdem beurkunden wir Erbscheinsanträge oder beglaubigen eine Erbausschlagung.
Außerdem können Sie einzelne Vermögensgegenstände, beispielsweise im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, schon zu Lebzeiten übertragen. Insbesondere in diesem Bereich arbeite ich gerne mit Ihrem steuerlichen Berater zusammen.
Wir erstellen für Sie
- Testamente
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Verträge zur Sicherung der Fortführung eines Unternehmens
- Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
- Schenkungsverträge
- Erbscheinsanträge
- Verträge über Erbauseinandersetzungen.