Immobilienrecht
Ob Sie eine Wohnung verkaufen oder ein Haus kaufen wollen, in allen immobilienrechtlichen Bereichen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Frau Risto schafft als Notarin den rechtlichen Rahmen für Neubauprojekte vom Bauträger, hilft bei der Aufteilung in Wohnungseigentum, entwirft Verträge für Gewerbeimmobilien, beurkundet Ihren privaten Haus- oder Wohnungskauf und gestaltet Immobilienbelastungen (Grundschulden und Hypotheken).
Bei einem Hausverkauf fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten an ‒ die sogenannten Kaufnebenkosten. Zu diesen Kosten zählen die Notarkosten (Beurkundung, Grundschuldbestellung, Grundbuchkosten etc.), die Grunderwerbsteuer (in Niedersachsen zur Zeit 5% des Kaufpreises), sowie eine eventuell anfallende Maklerprovision.
Kosten:
Die Notargebühren beim Grundstückskauf können je nach Land und Region variieren. In Deutschland beispielsweise richten sich die Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Grundstücks oder der Immobilie sowie nach dem Umfang der notariellen Tätigkeit.
Die typischen Aufgaben des Notars beim Grundstückskauf umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Beglaubigung von Unterschriften und die Eintragung ins Grundbuch. Die gesamte Abwicklung der Verträge vom Entwurf bis zum Schriftverkahr mit den Banken, dem Grundbuchamt etc. übernimmt Frau Notarin Risto und ihr Team.
Die Notargebühren bei einem Immobilienerwerb richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Die Gebühren betragen ca. 1,5 % des Kaufpreises. Über die anfallenden Kosten können sie sich gerne im Vorfeld bei uns informieren.