Trennung ohne Trennungsjahr

Ich halte es mit meinem Partner nicht mehr aus. Gibt es eine Möglichkeit, die Scheidung ohne das Trennungsjahr über die Bühne zu bringen?

Eine Ehescheidung ohne Einhaltung eines Trennungsjahres ist der absolute Ausnahmefall. Der Gesetzgeber lässt dies aber unter bestimmten Voraussetzungen zu und zwar wenn es für den einen Ehegatten eine unzumutbare Härte wäre, die Ehe fortzusetzen. Die Gründe für die unzumutbare Härte müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen. (§ 1565 Abs.2 BGB)

Ich kann mir unter „unzumutbarer Härte“ nichts vorstellen. Haben Sie ein Beispiel für mich?

Bespiele sind Stalking ( s.a. Gewaltschutzverfahren), Gewalt, Drogen – Alkoholmißbrauch oder auch unter bestimmten Umständen, das Zuwenden zu einem neuen Partner.

Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte für Sie in Betracht kommt.

Über RISTO HANSEN

RISTO HANSEN – Rechtsanwälte und Notare  – sind ASTRID RISTO und ANNE HANSEN. Sie haben sich mit ihrer Anwaltskanzlei in Göttingen bewusst auf Ihre Schwerpunkte Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge und Landwirtschaftsrecht spezialisiert. Sie finden die Kanzlei zentrumsnah in unmittelbarer Nähe zum Neuen Rathaus. Der notarielle Amtssitz von Frau Risto befindet sich in Adelebsen.