In Kurzform möchte ich Ihnen einige häufig gestellte Fragen (und die dazu gehörenden) Antworten präsentieren. Bitte bedenken Sie, jeder Fall ist auf seine Weise individuell und ist nur in Grenzen mit anderen Fällen vergleichbar. So ist es durchaus denkbar, dass in Ihrem besonderen Fall alles anders ist. Eine Frage-Anwort-Liste über Fragen zur Scheidung kann auf keinen Fall eine persönliche Rechtsberatung ersetzen.
Antwort:
Voraussetzung für eine Scheidung ist das „Scheitern“ der Ehe ( §1565 Abs.1 BGB). Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Partner nicht mehr besteht und auch nicht mehr damit zu rechnen ist, dass sie wieder aufgenommen wird.
Antwort:
Vor Einreichung des Scheidungsantrags müssen die Eheleute mindestens 1 Jahre getrennt leben, dass sog. Trennungsjahr.
Antwort:
Die Ehepartner leben getrennt, wenn keine häuslichen Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner dies erkennbar ablehnt. (Trennung von Tisch und Bett)
Antwort:
Nein, eine Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits in der gemeinsamen Ehewohnung vorliegen, so dass die Scheidung schneller eingereicht werden kann als sie denken. Genaueres erfahren sie in einem persönlichen Gespräch.
Antwort:
Hier gilt der Grundsatz kurze Versöhnungsversuche schaden dem Trennungsjahr grundsätzlich nicht.