Frage:
Antwort:
Eine Ehescheidung ohne Einhaltung eines Trennungsjahres ist der absolute Ausnahmefall. Der Gesetzgeber lässt dies aber unter bestimmten Voraussetzungen zu und zwar wenn es für den einen Ehegatten eine unzumutbare Härte wäre, die Ehe fortzusetzen. Die Gründe für die unzumutbare Härte müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen. (§ 1565 Abs.2 BGB)
Frage:
Antwort
Bespiele sind Stalking ( s.a. Gewaltschutzverfahren), Gewalt, Drogen – Alkoholmißbrauch oder auch unter bestimmten Umständen, das Zuwenden zu einem neuen Partner.
Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte für Sie in Betracht kommt.