Das private Baurecht regelt die (rechtlichen) Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien bei einem (privaten) Bau. Ein wichtiges Augenmerkt wird dabei auf die Beziehung zwischen Auftraggeber (Bauherr) und den beteiligten Auftragnehmern wie Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer, Handwerker) gelegt.
Das private Baurecht wird leider nicht mit einer zusammenhängenden Reihe von Gesetzen (Kodifikation) geregelt. Wichtige Elemente, die im Baurecht Anwendung finden sind über das BGB verstreut wie §§631 ff, §§903 ff, §§936, §§1004 BGB